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Erben und Vererben von Immobilien auf Mauritius: Was deutsche Eigentümer wissen müssen

Der Kauf einer Immobilie auf Mauritius ist für viele Deutsche nicht nur eine Investition in Lebensqualität, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil ihrer langfristigen Vermögensplanung und Altersvorsorge. Wer Eigentum im Ausland erwirbt, stellt sich unweigerlich die Frage: Was passiert mit meinem Besitz im Falle meines Todes? Wie wird die Nachlassabwicklung auf Mauritius geregelt? Und welche steuerlichen Konsequenzen hat das für meine Erben in Deutschland?

Als Experten, die seit 13 Jahren im internationalen Immobiliengeschäft tätig sind und die Märkte Dubai und Mauritius verbinden, wissen wir: Die Nachlassplanung ist ein sensibles, aber entscheidendes Thema. Mauritius bietet hierbei enorme Vorteile, insbesondere durch das Fehlen einer Erbschaftssteuer. Dennoch müssen deutsche Eigentümer die rechtlichen Unterschiede und die Wechselwirkungen mit dem deutschen Erbrecht genau verstehen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen und worauf Sie bei der Strukturierung Ihres Nachlasses achten müssen.

Das mauritische Erbrecht: Code Civil und Notarpflicht

Das mauritische Rechtssystem basiert im Bereich des Zivilrechts, zu dem auch das Erbrecht gehört, maßgeblich auf dem französischen Code Civil (Code Civil Mauricien). Dies hat direkte Auswirkungen auf die Vererbung von Immobilien.

Die wichtigsten Prinzipien auf Mauritius:
Das Weltnachlassprinzip: Mauritius wendet sein Erbrecht auf das gesamte unbewegliche Vermögen (Immobilien) an, das sich physisch auf der Insel befindet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Die obligatorische Notarmitwirkung: Die gesamte Nachlassabwicklung und die Übertragung des Immobilieneigentums auf die Erben müssen zwingend über einen mauritischen Notar erfolgen. Er erstellt die notwendigen Dokumente (Acte de Notoriété) und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.
Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben treten automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.

Keine Erbschaftssteuer auf Mauritius: Ein massiver Standortvorteil

Dies ist einer der Hauptgründe, warum Mauritius für internationale Investoren so attraktiv ist: Es gibt auf Mauritius aktuell KEINE Erbschaftssteuer (Inheritance Tax) oder Schenkungssteuer (Gift Tax) auf das vererbte oder verschenkte Vermögen, unabhängig von der Höhe des Nachlasses oder dem Verwandtschaftsgrad der Erben.

Dies bedeutet, dass Ihre Erben die Immobilie auf Mauritius übernehmen können, ohne dass der mauritische Staat eine Steuer erhebt. Dies steht in krassem Gegensatz zu vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, wo hohe Erbschaftssteuersätze gelten können.

(Hier interner Link einfügen: Steuervorteile auf Mauritius für Deutsche: Flat Tax, DBA und keine Erbschaftssteuer)

Die Wechselwirkung mit dem deutschen Erbrecht (DBA)

Auch wenn Mauritius keine Erbschaftssteuer erhebt, bedeutet das nicht, dass für Ihre deutschen Erben alles steuerfrei ist. Hier kommt das deutsche Erbrecht und das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Mauritius ins Spiel.

Die Situation für deutsche Erben:
Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: Wenn der Verstorbene oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt der gesamte Nachlass (einschließlich der Immobilie auf Mauritius) der deutschen Erbschaftssteuer.
Das DBA Deutschland-Mauritius: Das DBA regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Da Mauritius jedoch keine Erbschaftssteuer erhebt, gibt es auf mauritischer Seite keine Steuer, die auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden könnte.
Die Folge: Die Immobilie auf Mauritius wird in Deutschland voll zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen, basierend auf ihrem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die deutschen Freibeträge (z.B. 400.000 Euro für Kinder, 500.000 Euro für Ehepartner) finden Anwendung.

(Hier interner Link einfügen: Die 5 häufigsten Fehler deutscher Käufer auf Mauritius und wie Sie diese vermeiden)

Strategien zur Nachlassplanung: Testament und Strukturierung

Um die Nachlassabwicklung auf Mauritius zu vereinfachen und steuerliche Nachteile in Deutschland zu minimieren, ist eine frühzeitige und professionelle Nachlassplanung essenziell.

1. Das mauritische Testament

Wir empfehlen deutschen Eigentümern dringend, ein separates Testament nach mauritischem Recht zu errichten, das sich ausschließlich auf ihr Vermögen auf Mauritius (Immobilien, Bankkonten) bezieht.
Vorteile:
Es beschleunigt die Nachlassabwicklung vor Ort erheblich, da der mauritische Notar direkt danach arbeiten kann, ohne auf die Anerkennung eines deutschen Erbscheins warten zu müssen.
Es vermeidet sprachliche und rechtliche Missverständnisse.
Es kann nach mauritischem Recht (Testament Authentique) vor einem Notar errichtet werden, was maximale Rechtssicherheit bietet.

2. Strukturierung über eine mauritische Company

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Immobilie nicht als Privatperson, sondern über eine mauritische Gesellschaft (z.B. eine Domestic Company) zu halten.
Vorteile:
Beim Tod des Gesellschafters werden “nur” die Anteile an der Company vererbt, nicht die Immobilie direkt. Dies kann die Abwicklung vereinfachen.
Es kann unter Umständen strategische Vorteile bei der Schenkungsplanung bieten, um deutsche Freibeträge optimal zu nutzen (z.B. durch schrittweise Übertragung von Anteilen alle 10 Jahre).
Nachteil: Höhere laufende Kosten für die Verwaltung der Company.

Expertentipp: Dualität Dubai und Mauritius

Viele unserer Kunden, die über ein Immobilienportfolio in Dubai verfügen, nutzen Mauritius als strategische Erweiterung. Dubai kennt ebenfalls keine Erbschaftssteuer, aber die Nachlassabwicklung kann dort für Nicht-Muslime komplex sein (Sharia-Recht, DIFC Wills). Mauritius bietet dagegen durch sein auf dem Code Civil basierendes Rechtssystem eine vertrautere rechtliche Struktur. Als Experten, die an beiden Standorten aktiv sind, wissen wir, wie man diese Synergien für Ihre globale Nachlassplanung nutzt und die Vorteile beider Standorte optimal kombiniert.

(Hier interner Link einfügen: Warum Mauritius das ideale Sommer-Zuhause für Dubai-Residents ist)

Ihr Anker für eine sichere Zukunft

Die Nachlassplanung für Immobilien auf Mauritius ist ein komplexes Thema an der Schnittstelle zweier Rechtssysteme. Als Ihr Experten-Team mit 13 Jahren Erfahrung im internationalen Immobiliengeschäft und tiefer lokaler Expertise, begleiten wir Sie sicher durch diesen Prozess. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Notaren und Steuerberatern auf Mauritius und in Deutschland zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen im Indischen Ozean rechtssicher strukturiert ist und Ihre Erben optimal geschützt sind.

Kontaktieren Sie Arnd Hanencke für eine persönliche Beratung zu Ihrer langfristigen Nachlassplanung auf Mauritius

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